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    Service - Checklisten

    Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten

    Kategorien: Info-Corner , Checklisten

    Kapitalgesellschaften, verdeckte Kapitalgesellschaften und größere Genossenschaften haben ihren Jahresabschluss offen zu legen. Verdeckte Kapitalgesellschaften sind unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z.B. GmbH & Co. KG). Ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter keine Kapitalgesellschaft, so gelten die Bestimmungen für die GmbH. Grundsätzlich gilt § 277 Abs. 1 UGB, wonach Jahresabschluss und Lagebericht samt Bestätigungsvermerk innerhalb von neun Monaten vom Vorstand bzw. der Geschäftsführung zum Firmenbuch eingereicht werden müssen. Innerhalb derselben Frist sind der Bericht des Aufsichtsrates, der Ergebnisverwendungsvorschlag und der Ergebnisverwendungsbeschluss einzureichen. Für bestimmte Gesellschaften gelten – abhängig von der Größe nach den Größenklassen des § 221 UGB - Erleichterungen hinsichtlich der Offenlegung.

    Die folgende Tabelle zeigt, welche Gesellschaften welche Unterlagen zum Firmenbuch einzureichen haben:

    Kapitalgesellschaft
    Welche Unterlagen sind offen zu legen?

    große AG

    Jahresabschluss und Lagebericht
    Jahresabschluss ist zusätzlich im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen
    gegebenenfalls Corporate-Governance-Bericht
    Bericht des Aufsichtsrates
    Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
    Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses (§ 277 UGB)

    große GmbH

    Jahresabschluss und Lagebericht gem. § 277 Abs. 1 UGB
    gegebenenfalls Corporate-Governance-Bericht
    Bericht des Aufsichtsrates
    Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
    Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses (§ 277 UGB)

    kleine AG
    mittelgroße AG
    mittelgroße GmbH

    verkürzte Bilanz
    verkürzte GuV
    verkürzter Anhang gemäß § 279 UGB

    kleine GmbH

    kein Lagebericht erforderlich
    keine Verpflichtung, die GuV einzureichen
    Bilanz und Anhang sind einzureichen
    Verwendung von Formblättern ist ausreichend

    Kleinstkapitalgesellschaft

    kein Anhang erforderlich
    Angabe Haftungsverhältnisse

    Angabe von an die Geschäftsführung gewährten Krediten unter der Bilanz

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